Rechtsprechung
   BSG, 11.03.1970 - 3 RK 48/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,11272
BSG, 11.03.1970 - 3 RK 48/66 (https://dejure.org/1970,11272)
BSG, Entscheidung vom 11.03.1970 - 3 RK 48/66 (https://dejure.org/1970,11272)
BSG, Entscheidung vom 11. März 1970 - 3 RK 48/66 (https://dejure.org/1970,11272)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,11272) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 31, 59
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1957 - V ZR 134/55

    Ablehnung eines Schiedsrichters

    Auszug aus BSG, 11.03.1970 - 3 RK 48/66
    sowe1t gegen Auslegungsregeln" Senkge9etze lfo&ef Erfahrung35atze verstoßen werden ist (vgl. u"a" RGZ Z'N$t I '357 "135, 19; 161, 293, BGHZ 24, 19; BSG Urteil "vom 29; Révem$er 1967 - 4 RJ 271/65; Peter s/Sautter/Wo11< Kommentar iäur 8021a1ger1chtsbarkelt A$m..2 .zü 51163 ä951 "".".â- .:'." "'.
  • BSG, 26.03.1963 - 3 RK 103/59

    Anspruch auf Krankengeld; Maßgeblicher Grundlohn bei der Berechnung des

    Auszug aus BSG, 11.03.1970 - 3 RK 48/66
    war dieser Verweatunssekt"geei net, die Vergabrung zu unreabrechen, Nach 5- 299 BGB, der entsprebhénd im offentlachen Recht anzuwenden ist (vgl BSG 19, 25, 755 :SczR 165/177; Nr° 6 zu 5 29 RVQ), kann der Forderungsberecht1gte die Foxderung durch Klageerhebung oder durch eine der Klaseerhebur gleichgestellte .Handlung unterbrechen° An die Stelle"31ner Klage des Versiche rungstragers oder der Zustellung eines Zahlungsbefehls tritt hier das dem Versionerunqsurage gege nene Mittel zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen e3ne n Schuldner, der seiner Hoheitsbefugnis unterworfen ist Das ist der Verwaltungsakt der als Einzugsstelle tätigen Kranke Rasse in Gestalt des Bei tragsbescheides° Eine Klage, äié h:" 5 209 BGB eine Unterbrechung der Verjährung nach sich ziehe würde, kann ein Versicherungsträger hier nicht erheben,-Es würde hierfür das Rechtsschutzinteresse fehlen, weil er ägn streitige Rechtsverhältnis durch einen Verwaltungsäkt rege? kann (BSG5, 156; 6, 97; Urteil dee-Senatsvom'2oa'Janaar' 1970; 5 BK 69/69, das Veröffentlichung vorgesehen ist)" zur.
  • BGH, 29.02.1972 - VI ZR 199/70

    § 533 RVO als Schutzgesetz für Ersatzkassen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BSG, 09.10.1984 - 12 RK 18/83

    Krankenversicherungsbeitrag - Arbeitgeber - Kürzung - Verfassungswidrige

    Er steht zu der beklagten Ersatzkaßse in einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis, weil kr für die Beigeladenen im Firmenabrechnungsverfahren Krankenversicherungsbeiträge ab-- führt (vgl hierzu BSGE 31, 59).

    Hier hatte der Kläger seinen Beitragsteil wegen des mit ihm vereinbarten Firmenabrechnungsverfahrens unmittelbar an die Bek14gte abzuführen (BSGE 31, 59).

  • OVG Saarland, 09.08.1972 - III R 26/72

    Beitragseinzugsverfahren zwischen Arbeitgeber und Ersatzkasse; Anforderungen an

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BSG, 09.10.1984 - 12 RK 27/83
    Er steht zu der beklagten Ersatzkasse in einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis, weil er für die Beigeladenen im Firmenabrechnungsverfahren Krankenversicherungsbeiträge abführt (vgl hierzu BSGE 31, 59).

    Hier hatte der Kläger seinen Beitragsteil wegen des mit ihm vereinbarten Firmenabrechnungsverfahrens unmittelbar an die Beklagte abzuführen (BSGE 31, 59).

  • BSG, 11.07.1991 - 12 RK 30/89

    Anspruch auf Arbeitgeberanteil nach dem allgemeinen Beitragssatz der AOK für

    Nach dieser Regelung war Beitragsschuldner der ErsK hinsichtlich des gesamten Beitrags der Versicherte; er konnte vom Arbeitgeber die Zahlung des Arbeitgeberanteils in Höhe des Beitragsanteils beanspruchen, den der Arbeitgeber an die Pflichtkasse abzuführen gehabt hätte (BSGE 11, 218, 220/221; zum Firmenabrechnungsverfahren vgl BSGE 31, 59 = SozR Nr. 3 zu § 520 RVO).
  • BSG, 20.07.1988 - 12 RK 53/86

    Anspruch auf Zahlung von Beiträgen zur Krankenversicherung,

    Gegenüber der beklagten Ersatzkasse als zuständiger Einzugsstelle (§§ 121 Angestelltenversicherungsgesetz - AVG -, 176 Abs. 3 AFG) waren sie verpflichtet, für die von ihnen beschäftigten Angestellten Pflichtbeiträge zur Angestelltenversicherung (§ 118 Abs. 1 AVG), zur Krankenversicherung (vgl die Firmenabrechnungsvereinbarungen vom 4. März 1980 mit H und vom 1. Januar 1970 mit MS; BSGE 31, 59 ff) und Beiträge zur beigeladenen B. ... (§ 176 Abs. 1 Satz 2 AFG) zu entrichten.
  • LSG Hessen, 21.01.1981 - L 8 KR 1267/79
    Das ist entgegen der Auffassung des Beklagten nicht die Hälfte des Beitragsteils, der sich nach dem Beitragssatz der Beigeladenen, sondern nach demjenigen errechnet, den die für ihn an sich zuständige AOK als Pflichtbeitrag festzusetzen gehabt hätte (vgl. Peters, Handbuch der Krankenversicherung, 36. Nachtrag, Anm. 2 zu § 520 RVO; Krauskopf/Schroeder/Printzen, Soziale Krankenversicherung, 2. Aufl., Stand April 1980, Anm. 1.1 zu § 520 RVO; ebenso Fischwasser, Das Zweite Krankenversicherungsänderungsgesetz in DOK 1970, 813, 825; BSG, Urteil vom 11. März 1970 - 3 RK 48/66 - in E 31, 59; 24. Mai 1973 - 3 RK 9/73 - SozR Nr. 2 zu § 163 AFG).
  • BSG, 19.06.1986 - 12 RK 24/85
    Nach 5 118 Abs. 1 Satz 1 AVG, der auch für die Rentenversicherungsbeiträge versicherungspflichtiger Ersatzkassenmitglieder gilt (vgl BSGE 31, 59, 63), hat der Arbeitgeber die Beiträge zu entrichten; der Versicherte "kann" sie an Stelle des Arbeitgebers selbst entrichten (5 120 Satz 1 AVG), ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht